Motorradgrundkurs

Motorrad / Roller

Wichtig:
Beim Motorrad / Roller gibt es keine einmalige Grundpauschale, die den gesamten administrativen Teil übernimmt, sondern der FahrschülerIn muss sein Motorrad / Roller mit einer motorradspezifischer Schutzausrüstung (Helm, Jacke, Handschuhe, Hose, Schuhe) mitnehmen, damit er am Motorradgrundkurs teilnehmen kann. Für die Versicherung und die Haftung muss sich der FahrschülerIn selber sorgen.
Nicht vergessen:
Wenn Du den Führerausweis der Kategorie A, A beschränkt und A1 erwerben möchtest, musst Du innerhalb von 4 Monaten, nachdem Du Deinen Lernfahrausweis erhalten hast, den praktischen obligatorischen Motorradgrundkurs bei einem FahrlehrerIn besuchen und erst danach verlängert sich automatisch der Lernfahrausweis um weitere 12 Monaten.

A1 (Ab 15 Jahren) – 12 Stunden

Der Motorradgrundkurs der Kategorie A1 ist obligatorisch und dauert ins-gesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an 3 verschiedenen Tagen mit einem Motorrad oder Roller mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm, einer Motorleistung von höchstens 4 kW und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h absolviert werden.

A1 (Ab 16 Jahren) – 12 Stunden

Der Motorradgrundkurs der Kategorie A1 ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an 3 verschiedenen Tagen mit einem Motorrad oder Roller mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW absolviert werden.

A Beschränkt (Ab 18 Jahren) – 12 Stunden

Der Motorradgrundkurs der Kategorie A beschränkt ist obligatorisch und dauert insgesamt 12 Stunden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an 3 verschiedenen Tagen mit einem Motorrad oder Roller mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 35 kW absolviert werden. Für die Führerprüfung mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt wird ein Motorrad oder Roller mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (Leistungsgewicht von höchstens 0,20 kW/kg) und 2 Sitzplätzen benötigt.

A Unbeschränkt (Ab 2 Jahre klagloser Fahrpraxis mit A beschränkt) – 12 Stunden

Der Direkteinstieg in die Kategorie A unbeschränkt ist nicht möglich, sondern Du kannst frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischen Führerprüfung der Kategorie A beschränkt und klagloser Fahrpraxis Dich für einen Lernfahrausweis der Kategorie A unbeschränkt bewerben um da-nach eine praktische Führerprüfung der Kategorie A unbeschränkt zu absolvieren. Für die Führerprüfung mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A unbeschränkt wird ein Motorrad oder Roller mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW (Leistungsgewicht von mindestens 0,20 kW/kg) und 2 Sitzplätzen benötigt.

A1, A Beschränkt (Ab 18 Jahren) – 4 Stunden

Für Kursteilnehmer die bereits Kategorie A1 besitzen. Dieser Motorradgrundkurs ist obligatorisch und muss von Bewerber eines Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 mit einem Eintrag im Führerausweis nach dem 01.04.2003 besitzen, absolviert werden. Er muss aus gesetzlichen Gründen an einem Tag mit einem Motorrad oder Roller mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 35 kW absol-viert werden. Für die Führerprüfung mit einem Lernfahrausweis der Ka-tegorie A beschränkt wird ein Motorrad oder Roller mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (Leistungsgewicht von höchstens 0,20 kW/kg) und 2 Sitzplätzen benötigt.
Für die anderen, die bereits einen Führerausweis mit einem Eintrag der Kategorie A1 vor dem 01.04.2003 besitzen, müssen nur eine praktische Führerprüfung absolvieren, aber nicht am Motorradgrundkurs teilnehmen. Für die Führerprüfung mit einem Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt wird ein Motorrad oder Roller mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (Leistungsgewicht von höchstens 0,20 kW/kg) und 2 Sitzplätzen benötigt.

Motorradgrundkurs
12-stündiger Motorradgrundkurs (A1, A beschränkt), CHF 480.-
4-stündiger Motorradgrundkurs (A beschränkt und unbeschränkt), CHF 200.-

WANN & WO


Oberwiesenstr. 44, CH-8050 Zürich

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Kontaktieren Sie uns unter: 079 150 44 44

Reza und Sanela Shirazi
FahrlehrerIn

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