Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz ein Jahr gültig.
Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. InhaberInnen von Führeraus-weisen aus einem EU/ EFTA Staat sind von einer Kontrollfahrt befreit.
BesitzerInnen eines Führerausweises aus anderen Staaten sind ver-pflichtet, eine Kontrollfahrt zu absolvieren.
Wir empfehlen Dir, Dich frühzeitig in der Fahrschule anzumelden, da die Überprüfung des ausländischen Führerausweises in einzelnen Fällen etwas länger dauert. Sobald die Bewilligung zum Umschreiben erteilt ist, hast Du drei Monate Zeit, um dich auf die bevorstehende Kontrollfahrt vorzubereiten.
Nach der ersten Fahrlektion können wir deinen ungefähren Standpunkt einschätzen.
Es gibt kein Minimum an Fahrlektionen die Du brauchst, aber denke daran es ist eine Prüfung die bestanden werden muss.
Je besser Du dich vorbereitest, desto sicherer wirst Du dich fühlen.
Für die Fahrausbildung verwenden wir ein Fahrzeug mit Automatik-Getriebe. Der Fahrschüler darf aber nach der Prüfung Schaltung und Automatik fahren.
Wichtig!
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wieder-holt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge.
Danach muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
Fahrlektionen
Schaltgetriebe oder Automat
– Einzellektion dauert 50 Minuten, CHF 85.-
– Im Abonnement à 05 Fahrbons 82.-, CHF 410.-
– Im Abonnement à 10 Fahrbons 80.-, CHF 800.-
– Im Abonnement à 15 Fahrbons 78.-, CHF 1170.-
– Im Abonnement à 20 Fahrbons 76.-, CHF 1520.-
– Im Abonnement à 30 Fahrbons 70.-, CHF 2100.-
Grundpauschale
Einmalige Administrationsgebühren, CHF 100.-
WANN & WO
Oberwiesenstr. 44, CH-8050 Zürich
Haben Sie Fragen zum Angebot?
Kontaktieren Sie uns unter: 079 150 44 44
Reza und Sanela Shirazi
FahrlehrerIn
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