Fahren
Berufsmässiger Personentransport BPT+Taxiausbildung

Du bist im Besitz eines Fahrausweises der Kategorie B und hast seit einem Jahr eine klaglose Fahrpraxis? Darüber hinaus musst Du Dich bei einem Kantonsarzt untersuchen lassen, damit er Dir die Fahreignung zum Personentransport bestätigt und Du dann mit der Kategorie BPT/121 anfangen kannst? Jetzt kannst Du Dich für die theoretische Prüfung über die Arbeits- und Ruhezeit Verordnung (ARV 2) vorbereiten. Hier musst Du am Computer 40 Fragen über die ARV 2 im Multiple-Choise Verfahren beantworten. Dabei sind 3 Fehler erlaubt. Danach bereitest Du Dich für die praktische Prüfung vor. Da wirst Du dem Experten während 45 – 60 Minuten Dein systematischen Fahrkönnen beweisen müssen um die praktische Prüfung zu bestehen.

Mit Deinem erlangten Fahrausweis erhältst Du dann die Berechtigung für den berufsmässigen Personentransport mit dem Code 121 im Fahrausweis. Ab jetzt kannst Du Dich als Limousine-Chauffeur oder als Land-Taxichauffeur anstellen lassen oder selbständig werden. Für die Taxiprüfung in der Stadt Zürich benötigst Du noch die Stadtkundeprüfung.

Ab jetzt hast Du mit dem Strassenverkehrsamt nicht mehr zu tun. Für die Stadtkundeprüfung ist das Taxibüro der Stadt Zürich zuständig. Bevor Du anfangen kannst, musst Du allerdings einen einwandfreien Strafregisterauszug ohne Taxirelevanten Eintrag vorweisen können. Ferner musst Du Dich mit der deutschen Sprache „Zertifikat Niveau B1“ oder einem Schulzeugnis ausweisen kannst. Es ist von Vorteil, wenn Du über gute Ortskenntnisse der Stadt Zürich verfügst.

Bei der Stadtkundeprüfung musst Du Dich zuerst für die theoretische Prüfung vorbereiten. Die Prüfung ist in 3 Teilen aufgeteilt. Beim ersten Teil geht es um Auswendiglernen von Hotel und Spitäler ohne Hilfsmittel. Im zweiten Teil handelt es sich um Taxivorschriften der Stadt Zürich und über die ARV 2 Vorschriften. Im dritten Teil schlussendlich um Objekte mit genauer Adresse aus dem Zürcher Stadtplan und ZüriAdress. Im ersten Teil kannst Du Dir drei Fehler erlauben, aber im zweiten und dritten Teil musst Du wenigstens eine bestimmte Punktezahl erreichen um die Prüfung zu bestehen. Danach hast Du vier Monaten Zeit um die praktische Prüfung zu absolvieren. Da wirst Du mit dem Experten zehn Fahrziele teilweise ohne Hilfsmittel auf dem kürzesten Weg anfahren müssen. Hier sind keine Fehler erlaubt.

Endlich nach bestandener Fahrprüfung ist es soweit, dass Du den Taxi-Ausweis der Stadt Zürich bekommst und Du Dich ab sofort als ein Stadt-Taxichauffeur zählen kannst. Demzufolge kannst Du Dich entscheiden, ob Du angestellt oder selbstständig arbeiten möchtest.

Das gleiche Verfahren gilt auch für die Prüfung in der Stadt Kloten als Flughafen-Taxichauffeur, allerdings ohne das Deutsch „Zertifikat Niveau B1“. Die Stadt Kloten hat die Deutschprüfung in der Stadtkundeprüfung im theoretischen Teil integriert.

Als Flughafen-Taxichauffeur kannst Du Dich jedoch nicht selbstständig machen, sondern musst Dich anstellen lassen.

Fahrlektionen
Schaltgetriebe oder Automat

– Einzellektion dauert 50 Minuten, CHF 85.-
– Im Abonnement à 05 Fahrbons 82.-, CHF 410.-
– Im Abonnement à 10 Fahrbons 80.-, CHF 800.-
– Im Abonnement à 15 Fahrbons 78.-, CHF 1170.-
– Im Abonnement à 20 Fahrbons 76.-, CHF 1520.-
– Im Abonnement à 30 Fahrbons 70.-, CHF 2100.-

Grundpauschale
Einmalige Administrationsgebühren, CHF 100.-

WANN & WO


Oberwiesenstr. 44, CH-8050 Zürich

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Kontaktieren Sie uns unter: 079 150 44 44

Reza und Sanela Shirazi
FahrlehrerIn

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